Investitionsanreize: Umsatzsteuersenkung & degressive Abschreibung

Wissenswertes zur Umsatzsteuersenkung & degressiven Abschreibung

Senkung der Mehrwertsteuer

Da die deutsche Wirtschaft unter der Corona-Pandemie leidet, hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Diese Maßnahme soll den Konsum ankurbeln. Neben Verbrauchern kommt die Senkung auch Unternehmen aller Branchen zugute.
Zahnärzte mit Eigenlabor betrifft das auch bei der eigenen Rechnungstellung, alle anderen Zahnärzte zumindest beim Rechnungseingang.

Seit dem ersten Juli gelten folgende Sätze:

Regulärer Satz

19% ⇒ 16%

Ermäßigter Satz

7% ⇒ 5%

Die Senkung gilt jedoch lediglich bis zum 31. Dezember 2020. Für größere Investitionen sicherlich keine allzu große Zeitspanne. Deshalb ist es umso wichtiger, die jeweiligen Stichtage für die unterschiedlichen Leistungsarten zu kennen. Wir erklären Ihnen, was Sie zu beachten haben.

Welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Mehrwertsteuer ?

Entscheidend ist in der Regel unter Hinzuziehung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Anzuwenden ist dann der Mehrwertsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt. In diesem Fall ist es unwichtig, wann Sie die Rechnung schreiben oder erhalten oder wann bezahlt wird.

Wann ist der der steuerlich relevante Zeitpunkt für die Leistungserbringung?

Zum steuerlichen Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt Folgendes:

Zahnprothetik

Bei Arbeiten der Zahnprothetik handelt es sich um Werkleistungen. Hier gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, wenn die diese abgenommen wurde. In der Zahnprothetik erfolgt die Abnahme in der Regel bei Eingliederung.

Dienstleistungen

Dienstleistungen sind mit Abschluss der Arbeiten erfüllt.

Dauerleistungen

Dauerleistungen sind an dem Tag erbracht, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet.

Lieferungen

Bei Lieferungen ist die Übergabe an den Paketdienst/Spediteur entscheidend. Holt der Kunde die Ware ab, ist der Zeitpunkt der Abholung maßgeblich.

Teilleistungen (z. B. Zwischenabnahmen)

Teilleistungen können vereinbart werden. Dementsprechend ist der vereinbarte Zeitpunkt ausschlaggebend.

Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden?

Es genügt, die neuen Regelungen in einer Zusatzvereinbarung festzuhalten.

Nutzen Sie die Umsatzsteuersenkung für Ihre Zahnarztpraxis oder Ihr Dentallabor

Gewinnen können Sie durch die Steuersatzänderung insbesondere beim Einkauf, denn für die meisten Eingangsrechnungen Ihrer Praxis erhalten Sie die enthaltene Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Lediglich beim Einkauf von Material und Geräten für das umsatzsteuerpflichtige Eigenlabor interessiert Sie der Mehrwertsteuersatz nicht, denn hier bekommen Sie die enthaltene Mehrwertsteuer voll erstattet. Indem Sie Leistungen gezielt im zweiten Halbjahr erbringen oder einkaufen, können Sie vom niedrigeren Steuersatz profitieren.

Beispiel: Kauf eines Intraoralscanners im zweiten Halbjahr 2020

Beim Kauf eines Intraoralscanners im zweiten Halbjahr 2020 mit einem Netto-Verkaufspreis von 35.000 Euro macht die Ersparnis durch die Mehrwertsteuersenkung 1.050 Euro aus: Statt 41.650 Euro sind dann 40.600 Euro brutto zu zahlen.

PRAXISTIPP

Bei langfristigen Projekten wie einer kompletten Praxiseinrichtung können Teilleistungen vereinbart werden, um eine auch für die Umsatzsteuer wirksame Zwischenabrechnung beispielsweise am Jahresende zu erzeugen. Betrifft Sie das, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Wichtig dabei: Mit einer Zwischenabnahme beginnt auch die Gewährleistung für diesen Teil früher.

Umsatzsteuersenkung und degressive Abschreibung

 

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

In einem weiteren Corona-Steuerhilfegesetz hat die Bundesregierung die degressive Abschreibung wieder eingeführt, um auch hier die Unternehmen zu unterstützen und Investitionsanreize zu schaffen. Anstelle der linearen Abschreibung kann die degressive Abschreibung  in Anspruch genommen werden.

Welche Wirtschaftsgüter sind umfasst?

Dies umfasst alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Wie lange gilt die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung?

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist allerdings beschränkt. Sie gilt nur für Neuanschaffungen in den Steuerjahren 2020 und 2021.

In welcher Höhe kann abgeschrieben werden?

Für in den Steuerjahren 2020 und 2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter kann eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, für die Jahre 2020 und 2021 wahlweise in Anspruch genommen werden.

 

 

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